Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die Eingangsklasse der Beruflichen Gymnasien der dreijährigen Aufbauform aller Richtungen ist
- der Realschulabschluss, der Werkrealschulabschluss oder die Fachschulreife, wobei ein Durchschnitt von mindestens 3,0 aus den Noten der Fächer Deutsch, Mathematik sowie der ersten Pflichtfremdsprache (Englisch oder Französisch) und in jedem dieser Fächer mindestens die Note „ausreichend“ erreicht sein muss, oder
- das Versetzungszeugnis eines Gymnasiums am Ende der Klasse 9 – nur achtjähriger Bildungsgang – oder am Ende der Klasse 10 oder 3. das Versetzungszeugnis einer Gemeinschaftsschule am Ende der Klasse 10 in entsprechender Anwendung der Versetzungsordnung Gymnasien
Bewerberinnen und Bewerber, die ein Gymnasium in der Oberstufe auf Grund der Versetzungsordnung oder der für die Jahrgangsstufen des Kurssystems geltenden Bestimmungen verlassen mussten oder freiwillig verlassen haben und nicht mehr wiederholen dürfen, können nicht aufgenommen werden. Eine Aufnahme ist in der Regel zudem nur dann möglich, wenn der Schüler bei Schuljahresbeginn der Eingangsklasse nicht älter als 18 Jahre oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung nicht älter als 21 Jahre alt ist.
Bewerberauswahl
Können in einem Schuljahr nicht alle Bewerberinnen und Bewerber, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, aufgenommen werden, dann werden die Schulplätze in einem Auswahlverfahren vergeben. 5% der Plätze gehen dann an außergewöhnliche Härtefälle, die restlichen Plätze werden an die übrigen Bewerber verteilt. Auswahlkriterien sind der Durchschnitt aus den Noten des Zeugnisses in den Fächern Deutsch, Mathematik und der weiterzuführenden Pflichtfremdsprache sowie die Schulart der bisherigen Schule.
Entscheidend für die endgültige Aufnahme sind die Leistungen im Abschluss- bzw. Versetzungszeugnis.
Aufnahmeverfahren
Die Bewerbung um einen Schulplatz erfolgt für alle dreijährigen Beruflichen Gymnasien online über das Portal BewO:
www.schule-in-bw.de/bewo
Eine Übersicht über wichtige Fristen und Termine im Rahmen der Schulplatzbewerbung können Sie dem Infoblatt entnehmen: Infoblatt BewO (PDF-Datei)
Eine detaillierte Anleitung für die Online-Bewerbung finden Sie im Bewerberleitfaden: Bewerberleitfaden BewO (PDF-Datei)
Die Bewerbung ist ab Januar in dem Online-Portal möglich und endet in der Regel am 1. März. Dabei können für die gewünschten Schulen und Schwerpunkte Prioritäten vergeben werden. Zusätzlich müssen der unterschriebe Aufnahmeantrag, ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses, welches die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist (z.B. Halbjahreszeugnis), fristgerecht in der Schule abgegeben werden.
Eine vorläufige Zusage erhalten Sie bis Ende März per Post.
Bis Mitte Juli müssen die Endnoten bei der zuständigen Schule eingereicht werden. Ende Juli erhalten Sie eine endgültige Zu- oder Absage. Bei einer Zusage müssen Sie den Schulplatz noch verbindlich annehmen. Tun Sie dies nicht, wird der Schulplatz anderweitig vergeben. Sie werden von Ihrer Schule über die Form der Schulplatzannahme informiert.