Sachkundeschulung KFZ-Klimaanlagen
Lehrgangsziel
Mit der neuen Klimaschulung 2009 werden die EU-Vorgaben umgesetzt. Seit dem 1. August 2008 gilt für die Chemikalien-Klimaschutzverordunung.Dies bedeutet für die KFZ-Betriebe: alle Personen, die Klimaanlagen un Kraftfahrzeugen reparieren oder warten, müssen eine neue Sachkundesschulung besuchen. Der neue Sachkundeausweis muss für KFZ-Betriebe spätestens ab dem 4. Juli 2010 vorliegen. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Innung des Kraftfahrzeuggewerbes Hohelohe-Franken durchgeführt.Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Lehrgangsinhalte
Theorie
- Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Einleitung
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- EG-Verordnung
- EG-Richtlinien 2006/40
- Chemikalien-Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften - Gesetzliche Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug Klimaanlage
- Reparatur und Wartung an Kraftfahrzeug Klimaanlagen
- Aufbau von Klimaanlagen-Servicegeräten
- Umweltverträgliche Rückgewinnung von Kältemittleln
- zukünftige Kraftfahrzeug Klimaanlagentechnologie
Praxis
- Bedienung eines Klimaanlagen-Servicegerätes
- Reparatur- und Wartungsarbeiten an Kraftfahrzeug Klimaanlagen
Der Lehrgang endet mit einen Abschlusstest
Lehrgangsdaten
Lehrgangsbeginn: auf Anfrage
Lehrgangsdauer: 10 Unterrichtsstunden
Lehrgangskosten: 160,00 € einschließlich Lehrgangsunterlagen
Prüfungsgebühr: in Lehrgangsgebühr enthalten
Zahlungsart: Einmalzahlung zu Lehrgangsbeginn 160,00 €
Lehrgangstage: auf Anfrage
Lehrgangsort:
Gewerbliche Schule
Blaufelder Straße 10
74564 Crailsheim
Anmeldung
Anmeldeunterlagen und weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der Gewerblichen Schule Crailsheim
Vertragsbedingungen
Rücktritt
Bei Lehrgängen unter 20 Unterrichtsstunden ist ein Rücktritt während des laufenden Lehrgangs nicht möglich.Teilnehmer, die vom Lehrgang zurücktreten möchten, können dies schriftlich zu folgenden Bedingungen tun:
- Bei Rücktritt nach Beginn des Lehrgangs wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € erhoben.
- Bei einer Kündigung während des Lehrgangs werden die Lehrgangsgebühren anteilig berechnet.
Zu viel bezahlte Lehrgangsgebühr wird zurückvergütet.