Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzungen für die Aufnahme in die einjährige gewerbliche Berufsfachschule sind:
- der Nachweis eines Vorvertrages zum Berufsausbildungsvertrag oder einer schriftlichen Ausbildungsplatzzusage
- und das Abschlusszeugnis oder Abgangszeugnis der Hauptschule oder der Nachweis eines dem Hauptschulabschluss gleichwertigen
Bildungsstandes.
Der Schulleiter kann auch Bewerber ohne Vorvertrag zum Berufsausbildungsvertrag oder ohne Ausbildungsplatzzusage oder ausnahmsweise auch Bewerber ohne Abschlusszeugnis der Hauptschule, deren Leistungen erwarten lassen, dass sie den Anforderungen der einjährigen
gewerblichen Berufsfachschule genügen, aufnehmen, soweit die Aufnahmekapazität der Schule durch Bewerber nach oben genannten
Voraussetzungen nicht erschöpft ist.
Aufnahmeantrag
Der Aufnahmeantrag ist an die einjährige gewerbliche Berufsfachschule zu richten, an der die Ausbildung erfolgen soll.
Diesem sind beizufügen:
- ein Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg,
- Abschlusszeugnis oder Halbjahreszeugnis,
- Vorvertrag oder schriftliche Zusage des Ausbildungsbetriebes
- und eine Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis der Bewerber bereits eine einjährige gewerbliche Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr besucht hat.
Prüfung und Anrechnung auf die Ausbildungszeit
Am Ende des Schuljahres wird eine landeseinheitliche praktische Abschlussprüfung durchgeführt.
Der Besuch der einjährige Berufsfachschule kann als 1. Ausbildungsjahr angerechnet werden.
Anmeldung
Die Berufsfachschule beginnt jedes Jahr nach den Sommerferien.
Die Anmeldung sollte bis zum 1. Juni erfolgt sein. Die Zahl der Ausbildungsplätze ist begrenzt.
Das Anmeldeformular für diese Schulart steht unter Service & Downloads bereit.
Kosten
Der Schulbesuch ist unentgeltlich.
Kosten entstehen nur für Schreibbedarf und Werkzeuge. Für Arbeitskleidung, Geräte und Werkzeuge, die in das Eigentum des Schülers/
der Schülerin übergehen, können Kosten bis zu 100,00 € entstehen.
Die Bücher können von der Schule ausgeliehen werden.
Fahrtkosten
Schüler, die mindestens 3 km außerhalb von Crailsheim (Stadtmitte) wohnen, erhalten gegen Zahlung eines Eigenanteils von 28,00 € Fahrkarten für Bus oder Zug. Der Eigenanteil wird nach ausfüllen einer Einzugsermächtigung von der Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Hall direkt vom Konto abgebucht. Die Fahrkarten werden am ersten Schultag im Sekretariat der Schule ausgegeben.
Sozialhilfe bzw. Hartz IV
Schüler, deren Eltern Sozialhilfe erhalten, bekommen gegen Vorlage einer Kopie des neuesten Sozialhilfe-Bescheides vom Sozialamt die
Fahrkarten kostenlos; evtl. auch eine Beihilfe zu den oben angeführten Lernmitteln. Der Antrag für die Befreiung der Fahrkosten ist rechtzeitig, vor Schulbeginn, unter Vorlage des Sozialhilfe bzw. Hartz IV Bescheides, persönlich, bei der Schule zu stellen.