Aufnahmevoraussetzungen
- der Hauptschulabschluss (auch aus BVJ und BEJ), oder
- das Zeugnis mit dem Versetzungsvermerk in die Klasse 10 der Realschule/des Gymnasiums (G9) oder in die Klasse 9 des Gymnasiums (G8), oder
- das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule/des Gymnasiums (G9) oder der Klasse 8 des Gymnasiums (G8), wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note „mangelhaft“ erteilt sein darf, oder
- der Nachweis eines der Nummer 1,2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes, oder
- das Versetzungszeugnis in Klasse 9 der Hauptschule/Werkrealschule mit Versetzungsvermerk in Klasse 9 (wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens die Note "befriedigend" erreicht sein muss; die Entscheidung über die Aufnahme liegt beim Schulleiter),
- Übersteigt die Zahl der Bewerber die vorhandenen Unterrichtsplätze, so richtet sich die Aufnahme nach dem Notendurchschnitt.
Anmeldung
Die Bewerbung um einen Schulplatz erfolgt für alle zweijährigen Berufsfachschulen online über das Portal BewO:
www.schule-in-bw.de/bewo
Eine Übersicht über wichtige Fristen und Termine im Rahmen der Schulplatzbewerbung können Sie dem Infoblatt entnehmen: Infoblatt BewO (PDF-Datei)
Die Bewerbung ist ab Januar in dem Online-Portal möglich und endet in der Regel am 1. März. Dabei können für die gewünschten Schulen und Schwerpunkte Prioritäten vergeben werden. Zusätzlich müssen der unterschriebe Aufnahmeantrag, ein tabellarischer Lebenslauf sowie eine Kopie des Zeugnisses, welches die Voraussetzung für die Aufnahme nachweist (z.B. Halbjahreszeugnis), fristgerecht in der Schule abgegeben werden.
Eine vorläufige Zusage erhalten Sie bis Ende März per Post.
Bis Mitte Juli müssen die Endnoten bei der zuständigen Schule eingereicht werden. Ende Juli erhalten Sie eine endgültige Zu- oder Absage. Bei einer Zusage müssen Sie den Schulplatz noch verbindlich annehmen. Tun Sie dies nicht, wird der Schulplatz anderweitig vergeben. Sie werden von Ihrer Schule über die Form der Schulplatzannahme informiert.
Kosten und Förderung
Der Schulbesuch ist unentgeltlich. Kosten entstehen für Schreibbedarf und evtl. Materialien. Die Bücher können von der Schule ausgeliehen werden. Für Arbeitskleidung, Geräte und Werkzeuge, die in das Eigentum des Schülers/der Schülerin übergehen, können Kosten bis 100,00 Euro entstehen.
Fahrtkosten
Schüler, die mindestens 3 km außerhalb von Crailsheim (Stadtmitte) wohnen, erhalten gegen Zahlung eines monatlichen Eigenanteil von 28,00 Euro Fahrkarten für Bus und Zug. Der Eigenanteil wird nach ausfüllen einer Einzugsermächtigung von der Verkehrsgemeinschaft Schwäbisch Hall direkt vom Konto abgebucht. Die Fahrkarten werden im Sekretariat ausgegeben.
Sozialhilfe
Schüler, deren Eltern Sozialhilfe (Arbeitslosengeld II) erhalten, bekommen gegen Vorlage einer Kopie des neuesten Arbeitslosengeld-II-Bescheides vom Sozialamt die Fahrkarten kostenlos, evtl. auch eine Beihilfe zu den genannten Lernmitteln.
Abschluss
Die zweijährige Berufsfachschule schließt mit der Prüfung zur Fachschulreife (Mittlere Reife) ab.
Berufliche und schulische Ausbildungsgänge im Anschluss an die 2BFS
Wenn der Betrieb die Fachpraxis der zweijährigen Berufsfachschule anerkennt, kann ein Jahr auf die Ausbildungszeit angerechnet werden. Bei entsprechendem Notendurchschnitt kann ein berufliches Gymnasium besucht werden, um nach drei Jahren das Abitur abzulegen. Im Anschluss an eine Berufsausbildung kann ein Berufskolleg zur Erlangung der Fachhochschulreife besucht besucht werden.